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Herzlich willkommen auf unserer Homepage!

 

Liebe Angelfreunde und Angelfreundin !!!!

 -> hier ein paar wichtige Änderungen + Termine 

 

Land Brandenburg • Info für Eltern & Jugendliche

Fischereiabgabe ab 2026 – Änderungen für Kinder & Jugendliche

In Brandenburg treten ab dem Jahr 2026 wichtige Änderungen bei der Fischereiabgabe (FSA) in Kraft. Besonders Familien und junge Angler profitieren von der neuen Regelung. Hier findet ihr die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst.

Was ändert sich?

  • Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren: Ab 2026 vollständig von der Fischereiabgabe befreit.

  • Ab vollendetem 14. Lebensjahr: Es gelten die gleichen Abgabesätze wie für Erwachsene.

Fischereiabgabe ab 14 Jahren (Brandenburg)

Für Jugendliche ab 14 Jahren stehen wie bisher zwei Varianten zur Verfügung:

VarianteKostenGültigkeit
Jahres-FSA12 €1 Jahr
Mehrjahres-FSA40 €5 Jahre

Warum informieren wir euch?

Diese Neuerung wurde uns von der Obersten Fischereibehörde des Landes Brandenburg mitgeteilt und betrifft viele Kinder und Jugendliche in unserem Verein. Damit ihr rechtzeitig planen könnt – zum Beispiel beim Übergang ab dem 14. Geburtstag – fassen wir alle relevanten Punkte hier zusammen.

Hinweis: Sobald uns offizielle Unterlagen vorliegen, ergänzen wir diese Information und aktualisieren den Beitrag.

 

 

Fischereiabgabe in MV ab 1. September 2025 für alle verpflichtend

 

Nr.201/2025  | 13.08.2025  | LM  | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt

 

Ab dem 1. September 2025 müssen alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder anderweitig Fischerei ausüben, die Fischereiabgabe des Landes entrichten – unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Bundesland eine entsprechende Abgabe gezahlt haben. Damit setzt das Land die im August 2024 beschlossene Änderung des Landesfischereigesetzes vollständig um. Ziel ist es, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer an den daraus finanzierten Maßnahmen zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.

„Wer unsere Gewässer nutzt, soll sich auch an ihrem Schutz beteiligen – das ist fair, und davon profitieren Natur, Fischerei und Tourismus gleichermaßen“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Von der Abgabepflicht ausgenommen sind u. a. Kinder unter 14 Jahren, bestimmte Hilfspersonen der beruflichen Fischerei sowie schwerbehinderte oder kranke Menschen, die die Fischereischeinprüfung nicht ablegen können (§ 7 Landesfischereigesetz).

Die Abgabe beträgt derzeit:

  • 10 Euro pro Jahr für Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Fischereischeins,

  • zusätzlich 5 Euro bei Nutzung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeins (Touristenfischereischein).

So kann die Abgabe gezahlt werden:

  1. Vor Ort bei den örtlichen Ordnungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern. Der Nachweis (Abgabemarke eingeklebt im Fischereischein des Landes M-V oder auf einem separaten Formular für Gastangler) muss beim Angeln mitgeführt werden.

  2. Online über den Shop der oberen Fischereibehörde unter https://erlaubnis.angeln-mv.de – rund um die Uhr, auch per Smartphone. Die Zahlung ist per PayPal oder Kreditkarte möglich. Das erzeugte Dokument ist elektronisch bei Kontrollen vorzuzeigen.

Über den Online-Shop können auch Küstenangelerlaubnisse und zeitlich befristete Fischereischeine erworben oder verlängert werden.

Weitere Informationen zu Fischereischeinpflicht und Angelerlaubnissen finden Sie unter:

 


Termine 2026 

 

 

Mitgliederversammlung 04.03.26 um 18.00 Uhr im Vereinsheim 

 

Skat 06.03.26 um 17.00 Uhr im Vereinsheim